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COVID-19 Impfstoff Nationale Umsetzungsstrategie

Die COVID-19-Pandemie hat sich als ernsthafter Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit herausgestellt und zur Einleitung eines Prozesses geführt, auf den reagiert werden muss. Am 11. März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieses Ereignis gemäß der Internationalen Gesundheitsverordnung als Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Dieser Prozess wird von unserem Ministerium in unserem Land sowie auf der ganzen Welt genau verfolgt. 

Eine der geplanten Maßnahmen unseres Ministeriums, um auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren, ist dieCOVID-19-Massenimpfung.

Die gegen COVID-19 zu impfenden Gruppen wurden durch Bewertung der Risiken einer Exposition gegenüber der Krankheit, einer schweren Erkrankung, einer Übertragung der Krankheit und der negativen Auswirkungen der Krankheit auf das Funktionieren des sozialen Lebens bestimmt und werden auf diese Gruppen angewandt.
 

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Wenn der Impfstoff im Familiengesundheitszentrum verabreicht werden soll, wird er in der Familienmedizin-Einheit verabreicht, in der die Person registriert ist. Wenn die Person aus verschiedenen Gründen ihren Hausarzt nicht erreichen kann, wird sichergestellt, dass sie geimpft wird, wenn sie einen Termin mit der nächstgelegenen Hausarzteinheit oder Erwachsenenimpfkliniken/-einheiten vereinbart, die bereits für Impfanwendungen im Krankenhaus dienen.

Unerwünschte Nebenwirkungen nach der Impfung werden elektronisch aufgezeichnet und sorgfältig überwacht und bewertet.
 
Impfstoffe, die vom Gesundheitsministerium der Republik Türkei zur Verfügung gestellt werden, werden in Gesundheitseinrichtungen, in denen Impfdienste angeboten werden, kostenlos angewendet.